Arbeitsrecht

Unsere Kanzlei nimmt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern wahr. Die Beratung beginnt vor oder nach Ausspruch einer Kündigung und bezieht sich auch auf eine die Kündigung vorbereitende Abmahnung. Die Kanzlei vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vor allen Arbeitsgerichten, insbesondere vor dem Arbeitsgericht Nürnberg und vor dem Arbeitsgericht Bamberg. Über das mit einem Kündigungsrechtsstreit häufig zusammenhängende Thema Bezahlung einer Abfindung wird ebenso kompetent beraten wie über einen bestehenden Sonderkündigungsschutz, beispielsweise hervorgerufen durch eine Schwerbehinderung. Wir beraten und vertreten ebenfalls (leitende) Angestellte und Gesellschaftsvertreter, insbesondere GmbH-Geschäftsführer. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf die immer aktueller werdenden Gebiete der Altersteilzeit und der Arbeitnehmerüberlassung. Gegenstand unserer Tätigkeit ist weiter das Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts und hier vor allem die Mitbestimmung. Die Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Verhandlung mit Betriebsräten auf Basis des Betriebsverfassungsgesetzes.

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Jörn Hoffmann.