Ehe- und Familienrecht

Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen rechtlichen Belangen der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Neben der anwaltlichen Beratung und Vertretung in Scheidungsverfahren betreuen wir Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen, der Geltendmachung Ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche, sowie in Verfahren der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts. Auch vor Ihrer Eheschließung sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner, wenn Sie sich über die Notwendigkeit des Abschlusses eines Ehevertrages informieren wollen.

Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Sigrun Lacis.