Wohnungseigentumsrecht

Das Verhältnis der Wohnungs- oder Teileigentümer untereinander und ihre rechtliche Beziehung zum Verwalter sind im Wohnungseigentumsgesetz und in der Teilungserklärung geregelt. In der Praxis stellen sich oft Fragen nach der Übernahme von Kosten und Aufwendungen, nach der Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung, nach der Wirksamkeit von Beschlüssen. Daneben sind die Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft im Fall von Baumängeln und Bauschäden bedeutsam. Wir beraten Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwalter bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und bei der Gestaltung von Vereinbarungen und Beschlüssen.

Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dr. Mathias Trost.