50 Jahre Mehrwertsteuer: Die Geburt eines Goldesels

Die Mehrwertsteuer - in der Fachsprache Umsatzsteuer genannt - ist nun 50 Jahre alt geworden. Am 01.01.1968 wurde sie in der Bundesrepublik eingeführt. Für Unternehmen bedeutete ihre Einführung damals eine Revolution der Buchhaltung. Schließlich konnten sie sich die Steuer erstmals vom jeweils zuständigen Finanzamt erstatten lassen. Für Verbraucher sah das jedoch ganz anders aus.

Die Einführung der Umsatzsteuer brachte damals in erster Linie eine Erhöhung der Preise aller Güter des täglichen Bedarfs. Der Staat nahm im Jahr 2016 ca. 217 Mrd. EUR ein. Die Umsatzsteuer ist damit für den Staat eine der wichtigsten Steuerarten. Weniger beliebt als beim Fiskus ist der "Goldesel" jedoch bei den Steuerzahlern. Der Regelsteuersatz und der ermäßigte Steuersatz sowie zahlreiche Steuerbefreiungen machen das System sehr kompliziert. Viele Aspekte der Mehrwertsteuer sind Verbrauchern bis heute ein Rätsel: Beim Essen vom Imbiss im Stehen oder zum Mitnehmen werden 7 % Mehrwertsteuer fällig, im Sitzen hingegen 19 %. Auch in Kantinen gibt es Unterschiede, so müssen die Betreiber von Hochschulmensen 7 % Umsatzsteuer zahlen, normale Schulen hingegen 19 %. Haben Sie zum Beispiel einen Weihnachtsbaum auf einer Weihnachtsbaumplantage auf dem Land erstanden, fallen 10,7 % Umsatzsteuer an; im Baumarkt wären es nur 7 % gewesen und im Wald sogar nur 5,5 %. Sofern Sie einen Weihnachtsbaum aus Plastik erwerben, werden sogar 19 % Umsatzsteuer fällig.

Das dichte Geflecht aus Abweichungen vom vollen Mehrwertsteuersatz gibt immer wieder Anlass zur Kritik. Das System sollte überschaubarer und lebensnotwendige Güter sollten ermäßigt besteuert werden. Auch die zunehmende Digitalisierung - beispielsweise durch Onlinedienstleistungen - stellt das Mehrwertsteuersystem vor große Herausforderungen. Die Europäische Kommission entwickelt das Mehrwertsteuersystem daher ständig weiter. Dies stellt wiederum Unternehmen und ihre Steuerfunktionen vor neue Herausforderungen.

Hinweis: Die Einführung der Mehrwertsteuer war seinerzeit eine wichtige Neuerung, denn für die meisten Unternehmer ist die Steuer seitdem ein durchlaufender Posten. Seit der Einführung gab es sieben Erhöhungen, wodurch der Regelsatz in den vergangenen fünf Jahrzehnten von 10 % auf 19 % gestiegen ist.

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(aus: Ausgabe 04/2018)