Schadensersatz-/Haftungsrecht und Versicherungsrecht
Schadensersatzansprüche werden gegenüber der Versicherung des Schädigers konsequent verfolgt. Die oftmals schwierigen Haftungsfragen bei Schäden, die von mehreren verursacht wurden, werden geklärt. Gleichzeitig überprüft unsere Kanzlei die Möglichkeit und Notwendigkeit der Einschaltung der eigenen Versicherung. Dies gilt auch in dem Fall, dass unser Mandant von anderen Personen in Anspruch genommen wird. Wir beraten zu den Versicherungsbedingungen und der Eintrittspflicht der Versicherer im Sach-, Personen- und Haftpflichtversicherungsbereich.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dr. Mathias Trost.