Grundstücks- und Erschließungsrecht

Unsere Schwerpunkte liegen in der Baulandumlegung, im Abschluss städtebaulicher Verträge und in der Erschließung.

Wir überprüfen Bescheide über Erschließungsbeiträge nach dem BauGB wie auch Beitragsbescheide für die Herstellung von Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlagen sowie Straßenausbau nach KAG und Satzungsrecht.

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dr. Mathias Trost.