Bau- und Architektenrecht

In unserer Kanzlei beraten wir umfassend zum gesamten privaten und öffentlichen Baurecht. Bauherren, die über Bauverzug oder Baumängel klagen, ebenso Architekten und Ingenieure, die mit Schadensersatzansprüchen oder HOAI-Abrechnungsproblemen konfrontiert sind, wenden sich an uns wie auch Unternehmer, die ihre Vergütung sichern und durchsetzen wollen. Wir schützen Ansprüche vor Verjährung und verfolgen berechtigte Gewährleistungsansprüche nach BGB und VOB/B. Im öffentlichen Baurecht verhandeln wir mit den Planungs-, Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörden um schnellstmöglich sachgerechte Genehmigungen zu erwirken. Wir vertreten in Eil- und Hauptsacheverfahren vor den Verwaltungsgerichten und verteidigen die Rechte im Rahmen des Bau-Nachbarrechts.

Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dr. Mathias Trost.